Sobald man mit Gefahrgütern oder Einkaufsverbänden/Einkaufsketten zu tun hat, wird man unweigerlich mit diesen Themen konfrontiert werden.
Gut zu wissen: Die Anpassungen in Standard-Navision sind minimal. Die gesamte Logik ist in den neuen Objekten eingebaut. Ab Navision 2017 kann die ganze Logik gänzlich ohne Eingriff in das Standard-Navision eingebaut werden. Als AL wird dies demnächst als seiteneffektfreie Extension zur Verfügung stehen.
Whitelisting
Ein Kunde erlaubt für sich selbst nur ein eingeschränktes Sortiment von Ihren Artikeln. Andere Artikel verbietet er für sich selbst.
Oder Sie erlauben nur bestimmte Artikel für einen Kunden. Wenn Sie z.B. den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) mit Kostenartikeln/Verbrauchsartikeln beliefern, so werden Sie oft nur für ein bestimmtes Sortiment („Ordersatz“) freigegeben. Es liegt dann in Ihrer Verantwortung, dass Sie an so eingeschränkte Kunden auch nur diese Artikel liefern. Ansonsten könnten Sie Probleme bei der Abrechnung bekommen.
In Navision oder Business Central erreichen Sie die Listung (Whitelisting, Ordersätze) über die Debitorenkarte/Debitorenliste:
Sobald Sie bei einem Debitor irgendeinen Artikel als „Erlaubt“ eintragen, so kann dieser Debitor / Kunde nur noch Artikel kaufen, die für ihn als „Erlaubt“ aufgelistet / eingetragen sind.
Versuchen Sie diesen Artikel an einen nicht gelisteten Debitor zu verkaufen, so erhalten Sie von Navision bzw. Business Central diese Fehlermeldung:
Blacklisting
Das ist von der Funktion her mit dem Whitelisting („Artikellistung“) zu vergleichen.
Aber es ist das genaue Gegenteil. 🙂
Möglicherweise soll an einen Kunden so ziemlich alles aus Ihrem Sortiment verkauft werden, außer einem oder wenigen speziellen Artikeln, z.B. kein grüner Bindfaden (aber alle anderen Bindfadenfarben), keine gebogenen Obstmesser (aber alle anderen Messer), keine 25 Ltr. Kanister Desinfektion (aber alle anderen Desinfektionsmittel).
Die Logik ist daher lockerer als beim Whitelisting: Alle als „Verboten“ in den Restriktionen eingetragenen Artikel darf der Kunde nicht kaufen.
Werden beim Whitelisting nicht erlaubte (gelistete) Artikel in einem Angebot/Auftrag erfasst, oder wird bei Blacklisting ein gelisteter und damit verbotener Artikel erfasst, so meldet Business Central & Navision dies mit dieser Meldung:
Restriktionen
Restriktionen sind etwas komplizierter. Hier geht es um Artikel, die aufgrund ihrer Eigenschaft nur an Kunden verkauft werden dürfen, die dafür freigegeben sind. Zum Beispiel:
- explosive Stoffe wie Waffen, Munition/Patronen
- Bolzenschußgeräte
- für die Herstellung von Explosivstoffen geeignete Rohstoffe wie Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel
- Produkte, die z.B. eine hohe Konzentration von Wasserstoffperoxid (Pool-Desinfektionsmittel) oder Aceton (Nagelreiniger) und Ammoniumnitrat aufweisen (Basis für z.B. Azetonperoxid (APEX) oder Triacetontriperoxid (TATP))
Wenn Sie mit Reinigungsmitteln oder anderen Produkten handeln, so sind Sie möglicherweise von diesen gesetzlichen Restriktionen betroffen. Sie müssen sich dann vor dem Verkauf von chemischen Produkten aus dem Bereich der Gefahrgutverordnung davon überzeugen, dass Ihr Kunde (der Käufer) für den Kauf dieser Produkte autorisiert ist.
In Navision oder Business Central tragen Sie dazu in der Restriktionenliste aus den Artikeln (Artikelkarte oder Artikelliste, Verkauf, Restriktionen) einen Artikel für einen Kunden als eingeschränkt ein.
Sobald für einen Artikel irgendein Eintrag der Art eingeschränkt existiert, darf so ein Artikel nur noch an als „Eingeschränkt“ gelistete Debitoren verkauft werden.
Screenshot aus Navision und Business Central RTC
Voraussichtliche Lesedauer: 5 Minuten