Gerade wenn man mit mehreren Mandanten arbeitet, ist die wiederholte Einrichtung des Datenexports doch sehr mühsam. Wie immer, wenn man in Navision irgendetwas wiederholt durchführen muss, sollte man kurz innehalten und überlegen, ob es nicht auch einfacher geht.
Tipp: Seit Navision 2015 empfiehlt sich hierfür auch das RapidStart-Modul!
Über meine Zusatzfunktion „Datenexport Definition“ können Sie kinderleicht eine GDPdU Defintion von einem Mandanten in einen anderen Mandanten übertragen.
Auslesen der vorhandenen Definition aus einem Mandanten:
Es entsteht diese Datei, die auch bearbeitet werden dürfte (so sinnvoll):
Einlesen in einen anderen Mandanten:
(Hier sollte es noch keine GDPdU Einrichtung geben, ansonsten löschen! Die Daten werden sonst unvorhersehbar gemischt.)
Danach findet sich die gleiche Einrichtung auch in dem bisher nicht eingerichteten Mandanten:
Achtung! Die dtd-Datei wird dabei NICHT übertragen!
Bitte diese einmal in dem alten Mandanten über DTD-Datei/Export auslesen und diese dann in dem neu eingerichteten Mandanten über DTD-Datei / Import wieder einlesen.
Alternativ können Sie die benötigte Datensatz Defintions Datei (DTD) auch hier runterladen: