16 Fragen vom Finanzamt bei der Abmeldung/Wegzug

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Und? Auch Lust auf das Verlassen des besten Deutschlands aller Zeiten bekommen? Inzwischen ist es sehr gut möglich, das Sie einen Fragebogen vom Finanzamt bekommen. Sie können jetzt leicht denken: Ach, das geht mich nix mehr an, der ganze Sch…
Nun… das ist auch so „an sich“ erst mal richtig… aber vielleicht wollen oder müssen Sie ja mal wieder zurück nach D kommen, sie es wegen einer medizinischen Behandlung (na ja.. die gibt es woanders auch preiswerter, und nicht zwingend schlechter), oder um die Familie oder Freunde zu besuchen.
Und da wäre es sehr unangenehm, wenn am Flughafen ein Haftbefehl oder eine Zwangsvollstreckung auf Sie wartet. Hier mal ein paar kurze Hintergründe zu diesen Fragen, denn die sind nicht so unschuldig, wie sie auf den ersten Blick wirken. Das Finanzamt versucht hier ganz klar, Ihnen einen Strick zu drehen.

Wie lange haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland gelebt? Gilt vermutlich für alle, welche diesen Text hier lesen. Es geht hier darum festzustellen, ob Sie seit mindestens 12 Jahren in Deutschland steuern zahlen, dann gelten bei der Wegzugsbesteuerung andere (schlechtere) Voraussetzungen für Sie!
Seit wann (genaues Datum) befinden Sie sich im Ausland? Ganz besonders fieß bei knapper Unterjährigen Auswanderung. Z.B. Abgemeldet zum 31.12. eines Jahres, aber erst am 2.1. des Folgejahres am ausländischen Wohnsitz (auch das ist noch einmal relevant!) angekommen? Für das Folgejahr ist noch einmal eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abzugeben!
Nutzen Sie Ihre bisherige Wohnung weiterhin oder eine andere inländische Wohnung in Deutschland? Die mieseste und gefährlichste Frage!! Auf jeden Fall nein, und auch als kleinen Aufsatz erklären, WARUM Sie gar keine Wohnung mehr in Deutschland haben… auch keinen Schlüssel, keinen Platz, wo Ihre Zahnbürste liegt, kein Schrank oder eine Kiste für Klamotten. Nix. Nada. Jedes Abweichen von dieser Linie riskiert eine verbleibende Steuerpflicht in Deutschland!
Haben Sie auch Ihren persönlichen und geschäftlichen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt (Familie, Wohnsitz, Ehegatte/Kind)? Hier spekuliert das Finanzamt darauf, das noch halbwegs enge Verwandte (Frau, Kinder) In Deutschland leben, und daher ihnen ein Lebensmittelpunkt (= Steuerpflicht!!) in Deutschland angedichtet werden kann. Das Finanzamt interessiert sich nicht für Tatsachen! Es interessiert sich nur für Lücken/Schwächen, aus denen es Ihnen einen Strick drehen kann, um weiter Kohle zu kassieren. Daher MIT Familie umziehen, oder scheiden lassen.
Hintergrundinformationen zum Thema Wegzug in die Schweiz
Halten Sie sich weiterhin gegebenenfalls auch nur gelegentlich in Deutschland auf? Wenn ja, wie oft, an welchem Ort, aus welchem Anlass? Hier auf jeden Fall ein klares „Nein, nicht geplant“, am besten mit einem Mehrzeiler zur Begründung notieren. Merke: Es gibt kein Gesetzt, welches Ihnen Lügen verbietet. Man sollte nur nicht dabei erwischt werden. Und das sich einige Monate nach der Auswanderung irgend ein neuer Zustand ergibt, das können Sie ja beim Ausfüllen des Fragebogens nicht wissen.
Sind Sie bereits wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt? Ab wann? Besteht eine Rückkehrabsicht? Aufteilen. Wenn schon der erste Teil mit Ja beantwortet wird, dann hat sich irgendeine Steuerfreiheit in Deutschland eh erledigt. Und daher auch den dritten Teil einfach mit „Nein“ beantworten. Kein Salmon wie „Wenn sich das und das ändert, dann vielleicht… oder so etwas… Nein.
Besitzen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft? Wird wohl meistens Ja sein.
Hatten Sie vor dem Wegzug Anspruch auf Kindergeld? Das kann relevant sein, weil sich dies mit dem Wegzug ändern kann.
Haben Sie Vermögen im Inland (inländische Immobilien, Kapitalvermögen, Beteiligung an einer Gesellschaft, etc.)? Hier geht es um die Entstrickung, genauer: Das Finanzamt möchte Ihnen noch nachträglich einen reinwürgen und noch schnell Steuern für den Wert dieser Vermögen, insbesondere Unternehmen(sbeteiligungen) in Rechnung stellen. Entstrickung = Wegzugsbesteuerung ist voller Fallstricke. In ganz kurz: Wenn Sie so etwas haben, verkaufen Sie es! Oder setzen Sie es mit geringen Werten an… Alles besser, als vom Finanzamt geschätzt zu werden. Das wollen Sie nicht, glauben Sie es mir. Und: Sie können ein Unternehmen praktisch für jeden Wert verkaufen, auch für einen sehr geringen. Sie sollten nur auf Rückfragen vorbereitet sein, welche implizieren, das Sie durch die Hintertüre noch Unterhalt o.ä. steuerpflichtige Leistungen dafür kassieren.
In welchem Finanzbereich befindet sich der wertvollste Teil Ihres Vermögens? Das FA spekuliert hier auch wieder auf die Entstrickung, Beteiligungen, vorher nicht angemeldete Vermögen (und deren Herkunft…).
Erzielen Sie Einkünfte im Inland (z.B. aus einem inländischen Einzelunternehmen/aus der Vermietung einer Immobilie/ aus inländischem Kapitalvermögen/aus inländischen Beteiligungen an einer Personen oder Kapitalgesellschaft? Entstrickung, Wegzugsbesteuerung.
Sind Sie an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt? Entstrickung, Wegzugsbesteuerung.
Werden bzw. wurden Sie bei einem anderen Finanzamt in Deutschland steuerlich geführt?
Ist ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt und wenn JA, Name und Anschrift? Besser: Keiner! Wenn keinem etwas rechtssicher zugestellt werden kann: Um so besser. Ansonsten: Der bisherige Steuerberater, der kann am schnellsten reagieren.
Bitte benennen Sie (für eventuelle Erstattungen) eine Bankverbindung innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums. Vorsicht! Fast sicher wird eine Kontenabfrage auf dieses Konto durchgeführt werden, ob da vielleicht auffällige Beträge sich bewegt haben. Besser ein Konto extra dafür eröffnen. Wobei das FA auf sehr viele Konten in der Welt zugriff hat…